Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und ohne jeglichen Kaufzwang. Die Teilnahme erfolgt durch Registrierung zum Gewinnspiel und Aktivierung der Checkbox mit den Teilnahmebedingungen zugunsten der Familie Wiesner Gastronomie AG und den ggf. beteiligten Gewinnspielsponsoren.

  1. Teilnahmedaten

Bitte beachte, dass bei der Teilnahme mindestens Vor- und Nachname, postalische Anschrift, Geburtsdatum sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben sind. Die zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlichen Daten werden von uns gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert.

  1. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz haben. Mitarbeiter, Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste oder gewerbliche Teilnehmende sind ausgeschlossen.

  1. Weitere Bedingungen der Teilnahme

Voraussetzung für die wirksame Gewinnspielteilnahme ist die Angabe der notwendigen Teilnahmedaten (vgl. Punkt 13.2) im elektronischen Anmeldeformular. Bitte beachte, dass nur Teilnehmer, von denen vollständige Datensätze vorliegen, an der Verlosung teilnehmen. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.

  1. Mehrfachteilnahmen, falsche Angaben

Die Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Ein Mitspielen über Strohmänner ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Mehrfacheinsendungen führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel. Das Gleiche gilt bei der Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse). Die (möglichen) Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

  1. Einsendeschluss/Gewinnermittlung

Es gilt der beim Wettbewerb kommunizierte Einsendeschluss. Die Ziehung erfolgt nach Ende des Wettbewerbs.

  1. Gewinnausschüttung

Die Gewinner werden per E-Mail oder postalisch benachrichtigt.

  1. Ausschluss von der Teilnahme

Die Familie Wiesner Gastronomie AG behält sich das Recht vor, über den in Punkt 13.2 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich herausstellt, dass ein Teilnehmer gegen das Verbot der Mehrfachteilnahme in Punkt 13.5 verstösst oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstösst. Personen, die die ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels behindern oder stören, indem sie z.B. den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Seiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstossen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeitern/Software der Familie Wiesner Gastronomie AG oder anderer Teilnehmer, können ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Weitere Sanktionen und Massnahmen (Schadensersatz, Strafanzeige) bleiben insoweit ausdrücklich vorbehalten.

  1. Verfall des Anspruchs auf den Gewinn

Sofern die Ausschüttung eines Gewinns an einen in der Ziehung ermittelten Gewinner nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnzustellung scheitern und nicht binnen eines Monats nach der Ziehung nachgeholt werden können, verfällt der Gewinnanspruch. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die ermittelte Gewinnerin oder der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert. Das Gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner von der Teilnahme ausgeschlossen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Punkt 156.8 vorliegen oder vorlagen.

  1. Massnahmen bei Störungen des Gewinnspielablaufs

Die Familie Wiesner Gastronomie AG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Gewinnspiel nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern.

  1. Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die Familie Wiesener Gastronomie AG haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihm eingesetzten Online-Systeme noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf den er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für Störungen wie den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation oder die Fehlleitung von E-Mails, die ihre Ursache in fremden Datennetzen, in fremden Telefonleitungen oder anderer Hard- oder Software der Teilnehmer oder Dritter haben. Das Gleiche gilt für Störungen hinsichtlich der Eingabe, Erfassung, Übertragung und Speicherung von Daten, insbesondere auch für fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Datensätze. Ferner wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben (in Masken der Gewinnspielseiten) nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert bzw. angenommen werden. Ebenso wenig haftet die Familie Wiesner Gastronomie AG bei Diebstahl oder Zerstörung der die Daten speichernden Systeme oder Speichermedien. Das Gleiche gilt bei der unberechtigten Veränderung bzw. Manipulation der Daten durch die Teilnehmer oder Dritte.

  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gewinnspiel unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht.